Feststellung der Jahresrechnung 2020
Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.03.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:
Au am Rhein, 11.03.2024
Laukart, Bürgermeisterin
Feststellung und Auslegung der Jahresrechnung (§ 95 b Gemeindeordnung)
1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 das Ergebnis der Jahresrechnung festgestellt.
2. Die ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung unter gleichzeitigem Hinweis auf deren öffentlichen Auslegung erfolgt am 15.03.2024.
3. Die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung erfolgt an sieben Tagen vom 18.03.2024 bis einschließlich 26.03.2024.
4. Der Feststellungsbeschluss wird der Rechtsaufsichtsbehörde am 13.03.2024 mitgeteilt.