BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Die Gemeinde Au am Rhein ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.auamrhein.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Blöcke überspringen: Die Website enthält keine Sprungmarken.
  • Gebärdensprache: Auf der Website sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.
  • PDFs/Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website.

Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.01.2024 unter Nutzung des Musters der in Baden-Württemberg maßgeblichen Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt.
 Die Erklärung wurde zuletzt am 11.01.2024 bearbeitet.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.auamrhein.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Sie können dafür folgendes Formular nutzen:
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Au am Rhein
Hauptstr. 5
76474 Au am Rhein

07245 9285-0

07245 9285-99

E-Mail schreiben

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße
6
70173 Stuttgart
0711 123 39375

E-Mail schreiben

https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.