Zustellung der Hundesteuerbescheide 2026
Derzeit werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 zugestellt.
Die Hundesteuer beträgt für jeden in Au am Rheingehaltenen Hund jährlich 80 Euro.
Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Für das Halten eines Kampfhundes bzw. eines gefährlichen Hundes beträgt der Steuersatz 500 €. Die Steuer reduziert sich auf 250 €, wenn der Hund den Verhaltenstest gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht erfolgen.
Endet die Hundehaltung nach Beginn des Kalenderjahres, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats dem Steueramt unter Rückgabe der Hundesteuermarke schriftlich mitzuteilen.
An- und Abmeldungen können Sie online über die Website des Rathauses Au am Rhein (Formulare) durchführen.
Für Hunde, die bereits 2025 versteuert wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Rechnungsamt gerne zur Verfügung.
