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01.01.26

Neue Biomüllverordnung ab 01.01.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Anlässlich der ab Januar 2026 geltenden, erweiterten Bioabfallverordnung möchten wir Ihnen den Start der getrennten Sammlung erleichtern.

Die sogenannten "kompostierbare" Kunststoff-Biomüllbeutel sind in vielen deutschen Landkreisen verboten, da sie sich in industriellen Vergärungsanlagen nicht schnell genug zersetzen und Plastikrückstände hinterlassen. Als Alternative sind unbeschichtete Papiertüten, Zeitungspapier oder Bäckerpapiertüten erlaubt, die vollständig kompostierbar sind und hochwertigen Kompost ermöglichen. Diese Änderung ist Teil strengerer Vorgaben zur Reduzierung von Kunststoff im Bioabfall, die bereits im Mai 2025 mit der überarbeiteten Bioabfallverordnung begannen.
Um die Nutzung der Bio-Mülltonne für Sie so hygienisch und einfach wie möglich zu gestalten, stellt Ihnen die Gemeinde kostenlos Bioabfalltüten zur Verfügung.

So erhalten Sie Ihre kostenlosen Bioabfalltüten:

- Wer: Pro Haushalt
- Wieviel: Jeweils drei Tüten
- Wo: Sie können die Tüten im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten aus der Auslage im Eingangsbereich/vorne am Rathaus entnehmen.

Wir bitten Sie um eine verantwortungsvolle Entnahme in haushaltsüblichen Mengen, damit allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Service zugutekommt.

Nutzen Sie ab 2026 Papier statt Plastik für Ihre Biotonne, um die Regeln einzuhalten und die Umwelt zu schonen.

Ihre Gemeindeverwaltung

https://www.auamrhein.de/wp-content/uploads/sites/10/2023/09/Wappen-251x300.png 0 0 aburlakow https://www.auamrhein.de/wp-content/uploads/sites/10/2023/09/Wappen-251x300.png aburlakow2026-01-01 06:00:072025-12-22 10:49:11Neue Biomüllverordnung ab 01.01.2026
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07245 9285-0
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gemeinde@auamrhein.de

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Donnerstag
8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag geschlossen

Telefonhörer mit der Zahl 115 und Ihre Behördennummer
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