Haushaltssatzung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 581) hat der Gemeinderat am 14.02.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen:

§ 1  
 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit    6.298.200 Euro
 
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je  
    davon im Verwaltungshaushalt 5.942.700 Euro
    im Vermögenshaushalt 355.500 Euro
 
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
    aufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von
0 Euro
 
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
    mächtigungen in Höhe von
0 Euro
 
 
§ 2  
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  750.000 Euro
 
 
§ 3  
 
Die Steuersätze werden festgesetzt  
1.  Für die Grundsteuer  
     a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
        (Grundsteuer A) auf 
320 v.H.
 
     b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)
         auf der Steuermessbeträge;
300 v.H.
 
2.  Für die Gewerbesteuer  
     nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital
     auf der Steuermessbeträge.
340 v.H.
 
 
Gemeinde Au am Rhein, den 14. Februar 2011    
 
Bürgermeister  

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