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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wird auch in unserer Gemeinde im Jahr 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierzu folgende Informationen:
Warum wird 2011 die gesplittete Gebühr eingeführt?
Bislang wurden die Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Berechnungsweise nicht mehr zulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen.
Die Schmutzwassergebühr wird dabei weiterhin nach Maßgabe des Frischwasserbezugs abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung heraus gerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr.
Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (versiegelte) Fläche eines Grundstücks, durch die Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Je nach Versiegelungsgrad, das heißt Wasserdurchlässigkeit der gewählten Bodenbefestigung, können die gebührenpflichtigen Grundstücksbesitzer den zu veranlagenden Flächenanteil und damit die zu entrichtende Niederschlagsgebühr verringern.
Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?
Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren mit größtmöglicher Genauigkeit geeinigt. Durch die gemeinsame Beratung durch das qualifizierte öffentlich bestellte Vermessungsbüro Ortmann können weitreichende Synergien genutzt werden.
Vor kurzem wurden in unserer Region Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt. Die zur Berechnung nötigen Flächendaten werden im Rahmen der detaillierten Auswertung dieser Luftbilder gewonnen. Anschließend werden an alle Grundstückseigentümer die jeweils ermittelten befestigten Flächen eines jeden Grundstücks in einem Lageplan mit einem Fragebogen versandt. Die Grundstückseigentümer haben somit die Möglichkeit, die Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren (Selbstauskunft). Ausführliche Hilfestellung erhalten die Grundstückseigentümer durch eine Informationsbroschüre einschl. Ausfüllanleitung für diese Fragebögen.
Abschließend:
Wir dürfen nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile.
Im Moment müssen Sie als Grundstückseigentümer nichts weiter veranlassen. Die Kommune wird Sie wegen einer eventuellen Informationsveranstaltung rechtzeitig informieren und weitere Informationen (bspw. im Amtsblatt, auf der Homepage, usw.) bereitstellen.
Unter www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de können Sie bereits jetzt weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten.
Eine entsprechende Informationsbroschüre für die Grundstückseigentümer zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr liegt im Rathaus.
Zensus 2011 - Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung
Im Jahr 2011 wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Zensus, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. In Deutschland wird der Zensus 2011 in weiten Teilen durch Nutzung vorhandener Angaben aus Verwaltungsregistern durchgeführt. Da keine flächendeckenden Register mit den von der Europäischen Union geforderten Daten zu Gebäuden und Wohnungen vorhanden sind, wird es im Rahmen des Zensus 2011 zum Stichtag 9. Mai 2011 eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern oder Verwalterinnen und Verwaltern von Gebäuden und Wohnungen geben. Aktuelle Informationen zum Angebot und der Nachfrage an Wohnraum dienen als Planungsgrundlage für den Wohnungsbau, werden für die Stadtentwicklung und für wohnungspolitische Entscheidungen auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene gebraucht.
Zur Vorbereitung dieser GWZ findet ab Mitte November 2010 eine postalische Befragung bei ca. 700.000 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen in Baden-Württemberg statt. Damit soll der Kreis der Befragten geklärt und Angaben aktualisiert beziehungsweise vervollständigt werden. Diese Befragung beseitigt also Unklarheiten, senkt die Kosten der Nachermittlung unklarer Angaben und gewährleistet eine reibungslose Durchführung der GWZ im Jahr 2011.
Die Beantwortung der Fragen kann postalisch oder online über das sichere Online-Meldeverfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) erfolgen. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen ab Mitte November 2010 das Statistische Landesamt Baden-Württemberg von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 19:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der kostenlosen Hotline 0800 58 87 854 gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Fragen selbstverständlich auch per Fax (0711 641-6233) oder per E-Mail (gwz-vorinfo@stala.bwl.de) stellen.
Rechtsgrundlagen, Hinweise zur Vorbereitung der GWZ und zum Zensus 2011 finden Sie unter www.zensus2011.de oder auf unserer Internetseite www.statistik-bw.de/zensus.
Energieportale Baden-Württemberg
Über das Dachportal finden Hausbesitzer, Mieter und Vermieter zwei Themen-Portale zum Gebäudeenergieausweis
und zur Energiesparförderung mit umfassenden Informationen zu den genannten Themen und zur Durchführung
energetischer Modernisierungsmaßnahmen.
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Aktion "Kindern Halt geben"
Die Gemeinde Au am Rhein unterstützt die Aktion "Kindern Halt geben"
Kinder und Jugendliche aus Familien mit persönlichen, familiären oder anderen
Schwierigkeiten benötigen engagierte und offene Familien oder Einzelpersonen,
die ihnen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause geben.
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